Erst- und Wiedererfassung
Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und dort bereits zugelassen waren, benötigen für die Anmeldung folgende Formulare:
Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, sowie bei uns im Büro vervollständigen.Benötigte Unterlagen:
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papier oder Datenbestätigung des Herstellers
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
- Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb
- Nachweis der Verfügungsberechtigung z.B. Kaufvertrag
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Hinweis: Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese, den Brief zur Zulassungsstelle in die Ferdinand-Schultze-Straße 55, 13048 Berlin schicken,
sofern die Anmeldung in Berlin erfolgen soll.
Sind Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, weisen Sie bitte
ihre Versicherung ausdrücklich darauf hin, wenn Sie die evB-Nr. beantragen.
Hinweis: Bei einer GmbH reicht die Kopie des Personalausweises vom Halter.