Erst- und Wiedererfassung

Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und dort bereits zugelassen waren, benötigen für die Anmeldung folgende Formulare:

Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, sowie bei uns im Büro vervollständigen.

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papier oder Datenbestätigung des Herstellers
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
  • Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung z.B. Kaufvertrag
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

Hinweis:  Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese, den Brief zur Zulassungsstelle in die Ferdinand-Schultze-Straße 55, 13048 Berlin schicken,
sofern die Anmeldung in Berlin erfolgen soll.
Sind Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, weisen Sie bitte
ihre Versicherung ausdrücklich darauf hin, wenn Sie die evB-Nr. beantragen.

Hinweis:  Bei einer GmbH reicht die Kopie des Personalausweises vom Halter.

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